Urbex und Recht – Was ist erlaubt, was nicht?
Urban Exploration bewegt sich rechtlich oft in einer Grauzone. Wer Lost Places betritt, sollte sich der rechtlichen Lage bewusst sein – nicht nur aus eigenem Interesse, sondern auch, um das Hobby langfristig verantwortungsvoll zu betreiben. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen zum Thema Urbex und Recht.
Hausfriedensbruch (§123 StGB) – Einfach erklärt
Der zentrale rechtliche Punkt beim Urbex ist der Hausfriedensbruch. Laut §123 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer in die geschützten Räume eines anderen eindringt, etwa in ein Gebäude, das gegen Zutritt gesichert ist (z. B. durch Zäune, Schlösser oder Schilder mit „Betreten verboten“).
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt – das heißt: Es wird nur verfolgt, wenn der Eigentümer Anzeige erstattet. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass auch das „stille“ Betreten fremder Räume rechtlich problematisch ist.
Offen zugänglich vs. „Betreten verboten“
Viele Lost Places wirken verlassen und zugänglich – ein offen stehendes Tor oder ein eingeworfenes Fenster bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man legal hinein darf. Entscheidend ist die Absicht des Eigentümers. Ist das Gelände durch Zäune, Türen oder Schilder gesichert, gilt ein Betreten als unerlaubt.
Tipp: Respektiere jede Form der Zutrittssicherung. Nur weil etwas möglich ist, heißt es nicht, dass es erlaubt ist.
Fotografieren erlaubt?
Grundsätzlich ist Fotografieren im öffentlichen Raum erlaubt. Innerhalb verlassener Gebäude gilt das jedoch nicht automatisch. Auch wenn ein Ort nicht mehr genutzt wird, bleiben Eigentumsrechte bestehen. Das bedeutet: Der Eigentümer könnte verlangen, dass du Bilder nicht veröffentlichst oder nutzt – besonders bei kommerzieller Verwendung.
Zudem ist bei erkennbaren Kunstwerken, Graffiti oder Architekturdetails das Urheberrecht zu beachten. Rein private Aufnahmen ohne Veröffentlichung sind meist unproblematisch – bei Publikation empfiehlt sich Vorsicht.
Was tun im Ernstfall?
Solltest du während einer Tour erwischt werden oder dich verlaufen, helfen folgende Grundsätze:
- Ruhig und respektvoll bleiben, keine Diskussionen oder Ausreden. Deeskalation!
In seltenen Fällen bekommt man dadurch sogar die Erlaubnis weiter zu machen. - Einen Ausweis mitführen und die Situation offen erklären („Ich fotografiere verlassene Industriegeschichte“).
- Keine Flucht – das wirkt verdächtig und kann die Lage verschärfen.
- Rechtliche Rahmen kennen: Hausfriedensbruch ist kein Kapitalverbrechen, aber auch kein Kavaliersdelikt.
Allein oder im Team?
Urbex-Touren sollten nach Möglichkeit nie allein unternommen werden – nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch im Fall rechtlicher Probleme. Zu zweit lassen sich Situationen besser einschätzen, kommunizieren und deeskalieren. Außerdem: Zeugen können im Zweifel helfen, Aussagen zu bestätigen.
Fazit
Rechtlich sicherer Urbex ist selten zu 100 % möglich – aber mit dem nötigen Wissen lässt sich das Risiko deutlich verringern. Wer Respekt zeigt, Grenzen erkennt und sich vorbereitet, bewegt sich verantwortungsbewusst im Spannungsfeld zwischen Erkundung und Eigentumsrecht.
Disclaimer
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist – die Informationen dienen ausschließlich zur allgemeinen Orientierung im Kontext von Urban Exploration. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung solltest du einen Rechtsanwalt konsultieren.